Ehrenabteilung

Die Oberveischeder Mitglieder der Ehrenabteilung im Jahr 2014

Das Ende des aktiven Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) ist in der Verordnung für die Freiwilligen Feuerwehr in NRW geregelt. Danach scheiden Angehörige aus dem aktiven Dienst (Einsatzabteilung) aus, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet haben. Hierzu bedarf es keiner besonderen Feststellung. Allein das Erreichen des Alters führt zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Die Altersgrenze gilt nicht für die musiktreibenden Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren. Mit dem Ausscheiden ist ein Wechsel in die Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen. Liegen die Voraussetzungen vor, so geht der Verordnungsgeber – das ist der Landesinnenminister – davon aus, dass der Feuerwehrangehörige automatisch in die Ehrenabteilung wechselt. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn der Feuerwehrangehörige ausdrücklich erklärt, kein Mitglied der Ehrenabteilung zu werden. Es besteht also kein Zwang. Mit dem Wechsel in die Ehrenabteilung wird das Zugehörigkeitsgefühl deutlich, auch zukünftig der Freiwilligen Feuerwehr anzugehören. Das drückt sich dadurch aus, dass die Mitglieder der Ehrenabteilung regelmäßig zu Übungen, Festveranstaltungen, Jahreshauptversammlung usw. eingeladen werden. Damit wird sichergestellt, dass die kameradschaftlichen Bindungen zu den noch aktiven Feuerwehr- und Musikkameraden weiterhin bestehen bleibt. Darüber hinaus trifft sich die Ehrenabteilung in Olpe zu regelmäßigen Stammtischgesprächen und jedes Jahr auf Einladung des Landrats und des Kreisbrandmeisters mit allen Mitgliedern der Ehrenabteilung der Feuerwehren des Kreises Olpe. Im jährlichen Wechsel richtet eine Stadt oder Gemeinde die Veranstaltung aus. Im Jahr 2015 war die Feuerwehr Olpe der Ausrichter des jährlichen Beisammensein.