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Mutwilliges Auslösen der Brandmeldeanlage. Die Feuerwehr stellte die Anlage zurück und übergab die Einsatzstelle an den Betreiber.

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Aufgrund eines Wasserrohrbruchs liefen große Mengen Wasser zwischen mehreren Häusern hindurch. Die Feuerwehr kontrollierte alle Objekte ob diese mit Sandsäcken geschützt werden müssen. Weiter wurden alle Regeneinläufe gesäubert, so dass die Wassermassen frei abfließen konnten und kein Sandsackverbau nötig wurde.

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Unterstützung des Rettungsdienstes mit der Drehleiter.

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Der gemeldete Gasgeruch konnte weder durch die Kräfte der Feuerwehr, noch durch den Energieversorger festgestellt werden.

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Auf der Bundesautobahn 45 war es zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen. Die Verletzten wurden durch den Rettungsdienst in die umliegenden Krankenhäuser verbracht. Die Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr ab und leuchtete diese bis zur Bergung des Fahrzeuges aus.

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Einsatzrücknahme beim Ausrücken.

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Der gemeldete „Baum auf Fahrbahn“ konnte durch die Feuerwehr nicht ausfindig gemacht werden.

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Einsatzabbruch auf der Anfahrt.

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Erstversorgung eines erkrankten Säuglings bis zum Eintreffen des Regelrettungsdienstes.

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Ein leerer Bus war auf schneebedeckter Fahrbahn in den Graben gerutscht. Da keine weitere Gefahr bestand, wurde die Bergung durch ein Fachunternehmen durchgeführt.