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Der gemeldete PKW Brand bestätigte sich nicht. Die Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr und streute ausgelaufene Betriebsstoffe ab.

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Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch angebranntes Essen.

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Aus bisher unbekannten Gründen brannte eine Therme in einer  Wohnung im 2 Obergeschoss eines Gewerbebetriebes. Ein Trupp unter Atemschutz löschte mit einem C-Rohr das Feuer. Parallel wurde das Gebäude mittels Überdrucklüfter vom Rauch befreit. Ein weiterer Trupp unterstützte ebenfalls unter Atemschutz die Arbeiten.

Durch die Drehleiter wurde durch Anleiterbereitschaft der zweite Rettungsweg sichergestellt.

Nachdem das Feuer gelöscht und die Wohnung gelüftet war, trennte der Energieversorger die Wohnung vom Wasser- und Stromnetz.

Zum Eigenschutz stand während der Arbeiten ein Rettungswagen bereit.

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Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch angebranntes Fett.

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Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Erstversorgung einer erkrankten Person bis zum Eintreffen des Regelrettungsdienstes.

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Eine Fahrbahnbehinderung wurde durch die Feuerwehr beseitigt.