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Beim Eintreffen der Feuerwehr war die Wohnungstür bereits geöffnet.

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Durch den Einsatz der Feuerwehr konnte ein größerer Wasserschaden in einem Mehrfamilienhaus verhindert werden.

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Auf der L563 wurden drei kleine Ölspuren durch die Feuerwehr beseitigt.

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Ein gemeldeter Wohnungsbrand bestätigte sich nicht. Es handelte sich um angebrannte Essensreste auf einem nicht abgestellten Elektroherd. Die Wohnung musste durch die Feuerwehr belüftet werden und eine Bewohnerin wurde vorsorglich vom Rettungsdienst in Augenschein genommen.

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Erstversorgung eines Verletzten nach einem Verkehrsunfall durch die First Responder und anschließende Beseitigung von auslaufenden Betriebsstoffen.

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Auslösung der Brandmeldeanlage durch Einschlagen eines Druckknopfmelders.

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Erstversorgung einer erkrankten Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

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Öffnung einer Wohnungstür für den Rettungsdienst.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage durch eine Rauchentwicklung an einem Kamin.

Der Einsatz der Feuerwehr war nicht erforderlich.

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Durch die Einwirkung heftiger Sturmböen stürzte ein Baum auf ein Wohnhaus und drohte dieses zu beschädigen. Der Baum wurde zuerst über die Drehleiter vom Dach und später vom Boden aus abgetragen, so dass kein Schaden am Wohngebäude entstand.

Zwischenzeitlich war ein Vertreter des Baubetriebshofs zur Beurteilung der Standsicherheit weiterer Bäume auf dem Grundstück vor Ort.