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Amtshilfe für die Polizei.

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Die Feuerwehr wurde zu einem PKW Brand auf die Autobahn 45 alarmiert. Beim Eintreffen war kein offenes Feuer ersichtlich, daher beschränkte sich die Arbeit der Feuerwehr auf Nachlöscharbeiten.

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Die Feuerwehr Olpe wurde zu einem Kellerbrand mit Menschenleben in Gefahr alarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr war der Rettungsdienst bereits vor Ort. Aus dem Kellerbereich und im Treppenraum war eine starke Verrauchung erkennbar.

Der Angriffstrupp wurde unmittelbar zur Menschenrettung und Brandbekämpfung in den Keller eingesetzt. Eine Person wurde gerettet und dem Rettungsdienst zur weiteren Versorgung übergeben.  Zwei weitere Trupps wurden unter Atemschutz zur Kontrolle in die benachbarten Wohnungen geschickt. Dort befanden sich jedoch keine Personen. Die Drehleiter stellte während des Einsatzes die Anleiterbereitschaft sicher.

Eine natürliche Lüftung des Gebäudes war ausreichend. Durch die Feuerwehr mussten noch Nachlöscharbeiten durchgeführt werden, da die verletzte Person bereits Löschversuche durchgeführt hatte. Zur Kontrolle der elektrischen Infrastruktur wurde das Elektroversorgungsunternehmen verständigt.

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Auslösung der Brandmeldeanlage in einer Unterbringungseinrichtung des Landes.

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Beim Eintreffen der Feuerwehr war die Wohnungstür bereits geöffnet.

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Auf der L563 wurden drei kleine Ölspuren durch die Feuerwehr beseitigt.

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Ein gemeldeter Wohnungsbrand bestätigte sich nicht. Es handelte sich um angebrannte Essensreste auf einem nicht abgestellten Elektroherd. Die Wohnung musste durch die Feuerwehr belüftet werden und eine Bewohnerin wurde vorsorglich vom Rettungsdienst in Augenschein genommen.

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Erstversorgung eines Verletzten nach einem Verkehrsunfall durch die First Responder und anschließende Beseitigung von auslaufenden Betriebsstoffen.

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Auslösung der Brandmeldeanlage durch Einschlagen eines Druckknopfmelders.

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Öffnung einer Wohnungstür für den Rettungsdienst.