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Tragehilfe für den Rettungsdienst.

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Die Feuerwehr wurde zur Unterstützung des Rettungsdienst zu einem Verkehrsunfall alarmiert. Die Einsatzstelle wurde durch die Feuerwehr gegen den fließenden Verkehr abgesichert und die Fahrzeuge auf auslaufende Betriebsstoffe kontrolliert.

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Amtshilfe für den Rettungsdienst.

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Einsatzabbruch auf der Anfahrt.

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Erstversorgung einer erkrankten Person bis zum Eintreffen des Regelrettungsdienstes.

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Ein PKW war in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und in eine Böschung gerutscht. Ein Mitarbeiter des Rettungsdienstes, der zufällig an der Unfallstelle vorbei kam, sicherte den verunfallten PKW mit seinem Geländewagen gegen weiteres abrutschen und rettete die zwei Insassen aus dem PKW. Die Feuerwehr zog den PKW mittels Seilwinde aus der Böschung um ihn auf evtl. auslaufende Betriebsstoffe kontrollieren zu können. Dazu musste die Straße für 15min voll gesperrt werden. Die Fahrerin wurde bis zum Eintreffen des nachalarmierten Rettungsdienst durch die Feuerwehr betreut.

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Erstversorgung einer erkrankten Person bis zum Eintreffen des Regelrettungsdienstes.

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Amtshilfe für die Polizei durch Ausleuchten einer Unfallstelle nach einem Verkehrsunfall.

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Die Feuerwehr wurde durch die automatische Brandmeldeanlage einer Pflege- und Betreuungseinrichtung alarmiert. Auf der Anfahrt kam durch einen Rückruf aus dem Objekt die Bestätigung, dass es sich um ein Feuer im Keller handeln würde. Daraufhin erhöhte der Einsatzleiter im Hinblick auf die Gefahr für Menschenleben das Einsatzstichwort.

Vor Ort stellte sich die Situation harmlos dar, so dass die auf der Anfahrt befindlichen Kräfte den Einsatz abbrechen konnten.

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Unterstützung des Rettungsdienstes mit der Drehleiter.