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Auslösung einer Brandmeldeanlage in einem Industriebetrieb.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage durch einen defekten Sprinkler.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage durch eine Staubentwicklung.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage in einer Schule.

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Rauchmelder warnt Bewohner vor tödlichem Rauch

In den frühen Morgenstunden entwickelte sich ein Brand in einem Gastronomiebetrieb in der Olper Winterbergstraße. Beim Eintreffen drang dunkler Rauch aus dem gesamten Gebäude, welches die Bewohner glücklicherweise noch rechtzeitig verlassen konnten. Durch die verbauten Rauchmelder waren sie auf den Schwelbrand aufmerksam geworden und riefen sofort die Feuerwehr.

Die Olper Feuerwehr war mit 30 Einsatzkräften schnell vor Ort und konnte durch den umfassenden Einsatz das historische Gebäude retten. Durch die Fachwerkbauweise hatte sich ein Schwelbrand vom Erdgeschoss durch die Wände und Decken bis ins Obergeschoss entwickelt. Insgesamt waren sechs Trupps unter Atemschutz und 2 C-Rohre im Innenangriff tätig. Über mehrere Lüfter musste das Gebäude entraucht werden.

Der Einsatz konnte nach rund 1,5 Stunden beendet werden, der Betrieb bleibt aber bis auf weiteres geschlossen. Die weitere Ermittlung der Ursache obliegt der Kreispolizeibehörde.

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Amtshilfe für die Polizei.

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Die Feuerwehr Olpe wurde zu einem Kellerbrand mit Menschenleben in Gefahr alarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr war der Rettungsdienst bereits vor Ort. Aus dem Kellerbereich und im Treppenraum war eine starke Verrauchung erkennbar.

Der Angriffstrupp wurde unmittelbar zur Menschenrettung und Brandbekämpfung in den Keller eingesetzt. Eine Person wurde gerettet und dem Rettungsdienst zur weiteren Versorgung übergeben.  Zwei weitere Trupps wurden unter Atemschutz zur Kontrolle in die benachbarten Wohnungen geschickt. Dort befanden sich jedoch keine Personen. Die Drehleiter stellte während des Einsatzes die Anleiterbereitschaft sicher.

Eine natürliche Lüftung des Gebäudes war ausreichend. Durch die Feuerwehr mussten noch Nachlöscharbeiten durchgeführt werden, da die verletzte Person bereits Löschversuche durchgeführt hatte. Zur Kontrolle der elektrischen Infrastruktur wurde das Elektroversorgungsunternehmen verständigt.

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Auslösung der Brandmeldeanlage in einer Unterbringungseinrichtung des Landes.

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Ein gemeldeter Wohnungsbrand bestätigte sich nicht. Es handelte sich um angebrannte Essensreste auf einem nicht abgestellten Elektroherd. Die Wohnung musste durch die Feuerwehr belüftet werden und eine Bewohnerin wurde vorsorglich vom Rettungsdienst in Augenschein genommen.

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Auslösung der Brandmeldeanlage durch Einschlagen eines Druckknopfmelders.