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In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses hatte ein Rauchmelder ausgelöst. Da die Bewohner nicht zugegen waren, wurde die Wohnungstür durch die Feuerwehr geöffnet und die Wohnung ohne Feststellung kontrolliert. 

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Die Feuerwehr führte Absperrmaßnahmen durch. Weitere Maßnahmen waren nicht erforderlich.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch Bauarbeiten.

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Auslösen der Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Es handelte sich um einen Schwelbrand einer Holzverkleidung im Bereich einer Steckdose.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch Bauarbeiten.

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Auslösen eines Handdruckmelders.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch angebranntes Essen.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch eine Rauchentwicklung aus einem Ofen.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch Überhitzung eines Ofens. Der betroffene Bereich wurde gelüftet und die Anlage zurückgestellt.