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Amtshilfe für die Polizei.

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Der gemeldete Kellerbrand bestätigte sich nicht. Der Keller wurde durch einen technischen Defekt an der Heizung verraucht. Die Feuerwehr belüftete die betroffenen Räume.

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Türöffnung für den Rettungsdienst.

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Auslösen der Brandmeldeanalge durch ein Schadenfeuer im Bereich der Garagen des Objektes. Das Feuer wurde durch einen Trupp unter Atemschutz mittels C-Rohr gelöscht. Anschließend waren umfangreiche Lüftungsmaßnahmen notwendig.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch einen technischen Defekt.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch einen Kleinbrand. Das Feuer konnte bereits vor Eintreffen der Feuerwehr gelöscht werden.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch eine Rauchentwicklung in einem Betrieb.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch mutwilliges Einschlagen eines Handdruckmelders.

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Amtshilfe für den Rettungsdienst. Eine Einsatzstelle musste ausgeleuchtet werden.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch Haarspray.