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Bei der gemeldeten unklaren Rauchentwicklung handelte es sich lediglich um einen Grill.

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Aufgrund eines Kaminbrandes fingen Teile der Dach- und Schornsteinverschalung Feuer. Diese wurde mit einem C-Rohr aus dem Korb der Drehleiter abgelöscht und in weiterer Folge demontiert. Im Anschluss konnte durch einen Feuerwehrmann unter Atemschutz der Kamin gekehrt werden. Ein Trupp räumte den herabfallenden Glanzruß aus der Revisionsklappe im Keller und brachte diesen zum Ablöschen ins Freie. Während der gesamten Maßnahmen wurde der Kamin mittels Wärmebildkamera im gesamten Gebäude kontrolliert. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde die Einsatzstelle an den Bezirksschornsteinfeger übergeben.

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Ein PKW war in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und in eine Böschung gerutscht. Ein Mitarbeiter des Rettungsdienstes, der zufällig an der Unfallstelle vorbei kam, sicherte den verunfallten PKW mit seinem Geländewagen gegen weiteres abrutschen und rettete die zwei Insassen aus dem PKW. Die Feuerwehr zog den PKW mittels Seilwinde aus der Böschung um ihn auf evtl. auslaufende Betriebsstoffe kontrollieren zu können. Dazu musste die Straße für 15min voll gesperrt werden. Die Fahrerin wurde bis zum Eintreffen des nachalarmierten Rettungsdienst durch die Feuerwehr betreut.

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Auslösen der Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Vermutlich aufgrund der Witterung kam ein PKW von der Fahrbahn ab und blieb auf Seite im Straßengraben liegen. Eine Person befand sich beim Eintreffen der Feuerwehr noch im Fahrzeug, die dann in weiterer Folge befreit wurde. Abschließende wurde die Batterie des PKW abgeklemmt und die Einsatzstelle der Polizei übergeben. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt.

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Böswillige Alarmierung der Feuerwehr durch Einschlagen eines Druckknopfmelders.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage in einer Pflege- und Betreuungseinrichtung durch eine Rauchentwicklung in der Küche.

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Die Feuerwehr wurde durch die automatische Brandmeldeanlage einer Pflege- und Betreuungseinrichtung alarmiert. Auf der Anfahrt kam durch einen Rückruf aus dem Objekt die Bestätigung, dass es sich um ein Feuer im Keller handeln würde. Daraufhin erhöhte der Einsatzleiter im Hinblick auf die Gefahr für Menschenleben das Einsatzstichwort.

Vor Ort stellte sich die Situation harmlos dar, so dass die auf der Anfahrt befindlichen Kräfte den Einsatz abbrechen konnten.

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Mutwilliges Auslösen der Brandmeldeanlage. Die Feuerwehr stellte die Anlage zurück und übergab die Einsatzstelle an den Betreiber.

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Der gemeldete Gasgeruch konnte weder durch die Kräfte der Feuerwehr, noch durch den Energieversorger festgestellt werden.