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Beim Eintreffen der Feuerwehr war die Wohnungstür bereits geöffnet.

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Ein gemeldeter Wohnungsbrand bestätigte sich nicht. Es handelte sich um angebrannte Essensreste auf einem nicht abgestellten Elektroherd. Die Wohnung musste durch die Feuerwehr belüftet werden und eine Bewohnerin wurde vorsorglich vom Rettungsdienst in Augenschein genommen.

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Erstversorgung eines Verletzten nach einem Verkehrsunfall durch die First Responder und anschließende Beseitigung von auslaufenden Betriebsstoffen.

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Auslösung der Brandmeldeanlage durch Einschlagen eines Druckknopfmelders.

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Öffnung einer Wohnungstür für den Rettungsdienst.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage durch eine Rauchentwicklung an einem Kamin.

Der Einsatz der Feuerwehr war nicht erforderlich.

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Der Einsatz konnte auf der Anfahrt abgebrochen werden.

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Ein vom Sturm gelöste Dachverkleidung wurde durch die Feuerwehr entfernt.

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Ein Kleinbrand auf einem Betriebsgelände wurde mittels Schnellangriff abgelöscht.

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Einsatzabbruch auf der Anfahrt.