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Auslösung einer Brandmeldeanlage ohne erkennbaren Grund.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage ohne erkennbaren Grund.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage ohne erkennbaren Grund.

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Als Ursache für eine verdächtige Rauchentwicklung, konnte ein Feuer auf einem privaten Grundstück erkundet werden.

Das Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage.

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Eine gemeldete Gasausströmung bestätigte sich nicht.

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Die Feuerwehr Olpe wurde zu einem Zimmerbrand in der Martinstraße alarmiert. Ein am Ladegerät befindlicher Akkuschrauber war dort in Brand geraten und ursächlich für eine verrauchte Wohnung. Die Bewohner stellten die Verrauchung selber fest und hatten beim Eintreffen der ersten Einsatzkräften das Gebäude bereits selbständig verlassen. Nachdem der verschmorte Akkuschrauber durch einen Trupp unter Atemschutz abgelöscht und aus der Wohnung verbracht wurde, konnte die Überdruckbelüftung des Objektes erfolgen. Die Feuerwehr Olpe war mit 23 Einsatzkräften vor Ort.

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Auslösen der Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Auslösen der Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Die Kreisleitstelle alarmierte die Feuerwehr Olpe zu einem unklaren Brandgeruch in einer Wohnung. Durch die eingesetzten Kräfte wurde die Wohnung ohne Feststellung kontrolliert.