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Der gemeldete PKW Brand bestätigte sich nicht. Es handelte sich um einen Alleinunfalles eines PKW´s auf der Autobahn. Die Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr, streute die ausgelaufenen Betriebstoffe ab und versorgte die verletzte Person bis zum eintreffen des Rettungsdienstes.

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Auslösen einer Brandmeldenanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Nach einem Verkehrsunfall waren aus zwei PKW Betriebsstoffe ausgelaufen. Die Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle ab. Die Reinigung der gesamten Fahrbahn übernahm jedoch ein Fachunternehmen.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage durch Wasserdampf.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage in einer Pflege- und Betreuungseinrichtung durch eine Rauchentwicklung innerhalb des Gebäudes. Ein Einsatz der Feuerwehr war nicht mehr erforderlich.

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Nachlöscharbeiten nach einem Großbrand.

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Eine verdächtige Rauchentwicklung bestätigte sich nicht.

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Bei einem Gebüschbrand war der Einsatz der Feuerwehr nicht erforderlich.

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Nachlöscharbeiten nach Großbrand.