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Auslösung einer Brandmeldeanlage durch Wassereintritt in einem Rauchmelder.

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Auslaufende Betriebsmittel streute die Feuerwehr ab und übergab die Einsatzstelle zur weiteren Reinigung an den Straßenbaulastträger.

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Auslösung der Brandmeldeanlage bei Bauarbeiten. Kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich.

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Beim Eintreffen der Feuerwehr brannten Teile einer Hausfassade im Bereich einer Gasofenabluftöffnung. Vermutlich durch eine Überhitzung hatte sich die Holzverkleidung des sehr alten Fachwerkhauses entzündet und für eine starke Verrauchung des Gebäudes gesorgt. Die Fassade musste in weiterer Folge zur Kontrolle nach Glutnestern geöffnet und Teile abgelöscht werden. Vorsorglich stellte ein Mitarbeiter des örtlichen Versorgungsunternehmens die Gaszufuhr ab. Der glückliche Umstand, dass das Gebäude mit Rauchmeldern ausgestattet war, sorgte dafür, dass die Personen rechtzeitig informiert und somit ein weiterer Personen- und Sachschaden verhindert werden konnte.  

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Amtshilfe für die Polizei.

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Auslaufende Betriebsstoffe wurde durch die Feuerwehr abgestreut.

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Einsatzabbruch auf der Anfahrt.

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Der brennende Inhalt eines Lackierbrennofens konnte durch den Einsatz von CO2-Löschern bekämpft werden. Das Feuer blieb somit auf den Entstehungsraum begrenzt. Abschließend wurde durch die Feuerwehr die Industriehalle entraucht.

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Revision einer Einsatzstelle nach Brand einer Matratze.

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Ein umgestürzter Baum wurde von der Kreisstraße entfernt.