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Auslösung der Brandmeldeanlage vermutlich durch Manipulation.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage ohne erkennbaren Grund.

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Bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage innerhalb einer Pflege- und Betreuungseinrichtung.

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Der brennende Inhalt eines Lackierbrennofens konnte durch den Einsatz von CO2-Löschern bekämpft werden. Das Feuer blieb somit auf den Entstehungsraum begrenzt. Abschließend wurde durch die Feuerwehr die Industriehalle entraucht.

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In einer Kellerwohnung hatte sich die brennbare Flüssigkeit in einem Gelkamin aus unbekannter Ursache so entzündet, dass brennbare Stoffe in der Umgebung sich ebenfalls entzündeten. In dieser Phase hat der Bewohner mit eigens eingeleiteten Brandbekämpfungsmaßnahmen den Brand glücklicherweise gelöscht. Die Feuerwehr kontrollierte abschließend die Brandstelle mit der Wärmebildkamera.