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Auslösen der automatischen Löschanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Nach einem Verkehrsunfall waren Betriebsstoffe ausgetreten. Diese wurden durch die Feuerwehr abgestreut.

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Es handelte sich um eine genehmigte Abraumverbrennung. Seitens der Feuerwehr waren keine Maßnahmen erforderlich.

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Kein Einsatz für die Feuerwehr.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch Wasserdampf.

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Die Feuerwehr und die First Responder wurden zu einem Verkehrsunfall auf die B55 Höhe Neuenwald alarmiert. Aus bisher ungeklärter Ursache war ein PKW von der Straße abgekommen und hatte sich überschlagen. Der Verunfallte wurde bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch die First Responder erstversorgt und anschließend an diesen übergeben. Die Einsatzstelle wurde gegen den fließenden Verkehr abgesichert und der Unfallwagen wurde wieder aufgerichtet.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch Wasserdampf.

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Kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich.

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Eine auf circa 15m² brennende Hecke wurde mittels C-Rohr abgelöscht.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch Gärprozesse.