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Auslösen der Brandmeldeanlage durch einen Brand in einem Müllhaufen. Dieser wurde durch einen Trupp unter Atemschutz abgelöscht.

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Bei Renovierungsarbeiten wurde eine Gasleitung innerhalb eines Mehrfamilienhauses angebohrt. Bei Eintreffen der Feuerwehr war das Gebäude bereits geräumt. Durch einen Trupp unter Atemschutz wurde die Gaszufuhr abgeschiebert und anschließend das Gebäude belüftet.

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Unterstützung des Rettungsdienstes bei der Rettung einer Person mittels Drehleiter.

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Tragehilfe für den Rettungsdienst.

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Auslösen der Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Die Feuerwehr Olpe wurde am heutigen Dienstag um 12:22 Uhr zu einem Brandeinsatz in der Trift in Olpe alarmiert. Die Leistelle des Kreises Olpe alarmierte die gesamte Olper Wehr mit dem Einsatzstichwort „Feuer 3 mit Menschenleben in Gefahr“.

Nach Eintreffen des ersten Löschzuges an der Einsatzstelle konnte ein Zimmerbrand in einer Flüchtlingsunterkunft  ausgemacht werden. Die Bewohner hatten das Gebäude bereits selbstständig verlassen, sodass keine Personen verletzt wurden.

Die Feuerwehr ging mit zwei Trupps unter Atemschutz zur Brandbekämpfung vor und löschte das Feuer von außen durch ein offenstehendes Fenster. Im weiteren Verlauf wurde noch nach verbliebenen Glutnestern in dem ausgebrannten Zimmer gesucht und das restliche Gebäude mit Hochleistungslüftern vom Rauch befreit. Die Ermittlung der Brandursache wurde durch die Polizei übernommen.

Neben der Feuerwehr Olpe, die mit 45 Einsatzkräften und 8 Fahrzeugen vor Ort war, war der Rettungsdienst des Kreises Olpe, das DRK Olpe und die Polizei im Einsatz. Nach rund einer Stunde konnte der Einsatz beendet werden.

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Amtshilfe für die Polizei.

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Ein PKW war von der Fahrbahn abgekommen und eine Böschung herunter gefahren. Die Meldung das der PKW brennt, bestätigte sich beim Eintreffen der Feuerwehr glücklicher Weise nicht. Die Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle ab und leuchtete diese aus. Des Weiteren wurde die Batterie abgeklemmt und das Fahrzeug auf auslaufende Betriebsstoffe kontrolliert. Die verletzte Person wurde bis zum Eintreffen des Regelrettungsdienstes durch Einsatzkräfte der Feuerwehr betreut.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch mutwilliges Einschlagen eines Handdruckmelders.

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Der gemeldete Kaminbrand bestätigte sich nicht.