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Auslösen der Brandmeldeanlage durch Reinigungsarbeiten.

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Tragehilfe für den Rettungsdienst.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch einen Maschinenbrand. Dieser konnte vor Eintreffen der Feuerwehr weitestgehend durch Betriebsangehörige gelöscht werden. Durch die Einsatzkräfte wurden noch Nachlösch- und Lüftungsmaßnahmen durchgeführt.

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Auslösen der Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch eine kleinere Rauchentwicklung im Gebäude.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch mutwilliges Einschlagen eines Handdruckmelders.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch Reinigungsarbeiten.

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Die Feuerwehr wurde zu einem Brand in einem Wohn- und Geschäftshauses in der Olper Martinstraße alarmiert. Da der Anrufer nicht ausschließen konnte, dass sich noch Personen im Gebäude befinden, alarmierte die Kreisleitstelle die Olper Wehr mit dem Stichwort „Feuer 2 – Menschenleben in Gefahr“. Bei Eintreffen des Regelrettungsdienstes hatten die Anwohner ihre Wohnungen alle bereits selbstständig verlassen, verletzt wurde niemand.

Ein Trupp unter Atemschutz drang in den im Gebäude ansässigen Imbiss vor und löschte das Feuer mit einem C-Rohr ab. Im Nachgang wurden Teile der Wandverkleidung demontiert, um etwaige Glutnester zu finden. Abschließend wurden die Räume mittels Hochleistungslüfter entraucht.

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Die Meldung des Zimmerbrandes mit Personen in Gefahr bestätigte sich bei Eintreffen der Feuerwehr nicht. Es handelte sich lediglich um angebranntes Essen.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch eine Rauchentwicklung an einem elektrischen Bauteil.