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Auslösung einer Brandmeldeanlage durch Wassereintritt in einem Rauchmelder.

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Auslösung der Brandmeldeanlage bei Bauarbeiten. Kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage durch Wasserdampf. Ein Einsatz der Feuerwehr war nicht erforderlich.

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Einsatzabbruch durch Leitstelle.

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Auslösung einer BMA durch Rauchschwaden in einer Küche. Die Anlage wurde durch die Feuerwehr zurückgestellt und abschließend an den Betreiber der Einrichtung übergeben.

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Beim Eintreffen der Feuerwehr brannten Teile einer Hausfassade im Bereich einer Gasofenabluftöffnung. Vermutlich durch eine Überhitzung hatte sich die Holzverkleidung des sehr alten Fachwerkhauses entzündet und für eine starke Verrauchung des Gebäudes gesorgt. Die Fassade musste in weiterer Folge zur Kontrolle nach Glutnestern geöffnet und Teile abgelöscht werden. Vorsorglich stellte ein Mitarbeiter des örtlichen Versorgungsunternehmens die Gaszufuhr ab. Der glückliche Umstand, dass das Gebäude mit Rauchmeldern ausgestattet war, sorgte dafür, dass die Personen rechtzeitig informiert und somit ein weiterer Personen- und Sachschaden verhindert werden konnte.  

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Auslösung einer Brandmeldeanlage durch unbeabsichtigtes Auslösen eines Druckknopfmelders.

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Auslösung der Brandmeldeanlage in einer Versammlungsstätte bei Wartungsarbeiten durch eine Fachfirma.

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Auslösung der BMA ohne erkennbaren Grund.

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Auslösung einer Brandmeldeanlage bei Bauarbeiten. Kein Einsatz für die Feuerwehr.