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Auslösen der Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Kontrolle einer Wohnung nach einem Kleinbrand der durch die Bewohner selbst gelöscht wurde.

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Ein kleiner Fächenbrand in einem Waldgebiet wurde glücklicherweise durch Spaziergänger frühzeitig entdeckt und konnte durch die Feuerwehr schnell gelöscht werden.

Vor diesem Hintergrund möchte die Feuerwehr Olpe alle Bürgerinnen und Bürger auf die richtigen Verhaltensweisen im Wald zur Vermeidung von Waldbränden hinweisen:

– Offenes Feuer im Wald und in Waldnähe ist verboten

– Nicht Rauchen und keine Zigarettenreste fortwerfen. Dies gilt auch für die Autofahrt innerhalb oder entlang eines Waldes.

– Lassen Sie keine Gegenstände (wie z.B. leere Glasflaschen, sonstige Glasgegenstände) im Wald liegen. Diese könnten bei Sonnenbestrahlung als Brennglas wirken.

– Halten Sie Zufahrten zu den Wäldern frei und beachten Sie unbedingt erlassene Park- und Halteverbote. Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkflächen.

Im Fall eines Waldbrandes informieren Sie bitte unverzüglich die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.

 

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Abfeuern eines Seenotsignals verursacht Rettungseinsatz am Sonderner Kopf

Gegen 22:45 Uhr meldeten mehrere Augenzeugen am Pfingstsonntag das Signal in Form einer roten Leuchtrakete auf dem Biggesee am Sonderner Kopf. Aufgrund der zahlreichen, gleichlaufenden Meldungen wurden neben der Feuerwehr weitere Kräfte der DLRG, dem Rettungsdienst und der Polizei zur Einsatzstelle alarmiert um eine großflächige Suche am und auf dem Gewässer einzuleiten.

Durch konkrete Hinweise einiger Jugendlicher konnte dann der Abbrandort der Pyrotechnik verifiziert und in weiterer Folge auch eine abgebrannte Seenot-Leuchtrakete aufgefunden werden. Somit konnte glücklicherweise der
Rettungseinsatz abgebrochen werden.

Das Verhalten der Beobachter kann als vorbildlich bezeichnet werden. Das gleichgültige Abfackeln eines Seenotsignals in der Dunkelheit, in unmittelbarer Nähe zum Gewässer und bei der derzeitigen Trockenheit, ist für die rund 80 Einsatzkräfte sicher nicht nachvollziehbar.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch einen Maschinenbrand. Dieser konnte vor Eintreffen der Feuerwehr weitestgehend durch Betriebsangehörige gelöscht werden. Durch die Einsatzkräfte wurden noch Nachlösch- und Lüftungsmaßnahmen durchgeführt.

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Die gemeldete Rauchentwicklung bestätigte sich beim Eintreffen der Feuerwehr nicht.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch eine kleinere Rauchentwicklung im Gebäude.

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Bei der gemeldeten Rauchentwicklung handelte es sich lediglich um Wasserdampf.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch mutwilliges Einschlagen eines Handdruckmelders.

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Ein Flächenbrand innerhalb eines Gartens war durch die Anwohner bei Eintreffen der Feuerwehr weitestgehend selbst gelöscht. Die Feuerwehr führte die Nachlöscharbeiten mit einem C-Rohr durch.