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Erstversorgung einer verletzten Person bis zum Eintreffen des Regelrettungsdienstes.

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Auslösen der Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch eine kleinere Rauchentwicklung im Gebäude.

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Nach einem Alleinunfall eines LKW’s liefen ca. 700 Liter Diesel aus dessen Tank auf die Fahrbahn. Die Feuerwehr sicherte die Regeneinläufe und streute die Fahrbahn ab. Da durch starke Regenfälle auch Kraftstoff in den Biggesee gelangten, wurden in Abstimmung mit Ruhrverband und Umweltamt des Kreises Olpe Ölsperren auf dem Biggesee errichtet. Alle weiteren Schritte wurden im weiteren Verlauf durch vorgenannte Institutionen veranlasst.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch mutwilliges Einschlagen eines Handdruckmelders.

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Im Rahmen einer Dienstfahrt erhielt das Fahrzeug die Information über einen Verkehrsunfall in unmittelbarer Nähe. Die Besatzung sicherte die Einsatzstelle ab, leistete Erste Hilfe und Unterstützte den Rettungsdienst bei der Versorgung.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch Reinigungsarbeiten.

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Unterstützung der der Feuerwehr Wenden bei einem Waldbrand mit dem TLF 4000, dem AB Mulde, diversen Löschwasserbehältern und Schlauchmaterial.

Bericht der Feuerwehr Wenden

Bericht LokalPlus

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Die Feuerwehr wurde zu einem Brand in einem Wohn- und Geschäftshauses in der Olper Martinstraße alarmiert. Da der Anrufer nicht ausschließen konnte, dass sich noch Personen im Gebäude befinden, alarmierte die Kreisleitstelle die Olper Wehr mit dem Stichwort „Feuer 2 – Menschenleben in Gefahr“. Bei Eintreffen des Regelrettungsdienstes hatten die Anwohner ihre Wohnungen alle bereits selbstständig verlassen, verletzt wurde niemand.

Ein Trupp unter Atemschutz drang in den im Gebäude ansässigen Imbiss vor und löschte das Feuer mit einem C-Rohr ab. Im Nachgang wurden Teile der Wandverkleidung demontiert, um etwaige Glutnester zu finden. Abschließend wurden die Räume mittels Hochleistungslüfter entraucht.

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Die Meldung des Zimmerbrandes mit Personen in Gefahr bestätigte sich bei Eintreffen der Feuerwehr nicht. Es handelte sich lediglich um angebranntes Essen.