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Die Feuerwehr wurde zu einem Kellerbrand in einem Industriebetrieb alarmiert. Durch den Anrufer konnte nicht ausgeschlossedn werden, dass sich noch Mitarbeiter im Gebäude befinden. Beim Eintreffen der Olper Kräfte hatte die Feuerwehr Wenden, Löschzug Gerlingen, bereits die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Es hatte ein Kompressor gebrannt, der aber vor dem Eintreffen mit eigenen Mitteln gelöscht worden ist. Durch die Feuerwehr Olpe und den Rettungsdienst waren keine weiteren Maßnahmen notwendig.
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Unterstützung des Rettungsdienstes bei der Rettung einer Person.
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Auslösung einer Brandmeldeanlage durch Wassereintritt in einem Rauchmelder.
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Auslösung der Brandmeldeanlage bei Bauarbeiten. Kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich.
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Auslösung einer Brandmeldeanlage durch Wasserdampf. Ein Einsatz der Feuerwehr war nicht erforderlich.
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Beim Eintreffen der Feuerwehr brannten Teile einer Hausfassade im Bereich einer Gasofenabluftöffnung. Vermutlich durch eine Überhitzung hatte sich die Holzverkleidung des sehr alten Fachwerkhauses entzündet und für eine starke Verrauchung des Gebäudes gesorgt. Die Fassade musste in weiterer Folge zur Kontrolle nach Glutnestern geöffnet und Teile abgelöscht werden. Vorsorglich stellte ein Mitarbeiter des örtlichen Versorgungsunternehmens die Gaszufuhr ab. Der glückliche Umstand, dass das Gebäude mit Rauchmeldern ausgestattet war, sorgte dafür, dass die Personen rechtzeitig informiert und somit ein weiterer Personen- und Sachschaden verhindert werden konnte.
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Auslösung der Brandmeldeanlage in einer Versammlungsstätte bei Wartungsarbeiten durch eine Fachfirma.
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Auslösung der BMA ohne erkennbaren Grund.
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