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Einsatzrücknahme vor dem Ausrücken.

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Seitens der Feuerwehr waren keine Maßnahmen erforderlich.

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Türöffnung für den Rettungsdienst.

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Einsatzabbruch auf der Anfahrt.

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Durch die Feuerwehr wurde eine Fahrbahnverunreinigung abgestreut.

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Die Feuerwehr wurde zu einem Kellerbrand mit Stichflammen aus einer Heizungsanlage alarmiert. Bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte, konnten auch Verpuffung aus dem Heizungskeller wahrgenommen werden, eine Flammenbildung war nicht sichtbar. Nachdem die Gas- und Stromversorgung zur Heizungsanlage getrennt war, konnten keine weiteren Verpuffungen mehr wahrgenommen werden. Ein Trupp unter Atemschutz wurde zur Kontrolle des Kellers und des Gebäudes eingesetzt. Im Anschluss an die Maßnahmen wurde das Gebäude noch belüftet und an der Energieversorger übergeben.

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Auslösen der Brandmeldeanlage durch auftreffen eines Fußballes auf einen Handdruckmelder.

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Überörtliche Hilfeleistung mit dem Mehrzweckboot und dem Rüstwagen.

Bericht der Feuerwehr Attendorn.

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Türöffnung für den Rettungsdienst.

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Der gemeldete Zimmerbrand bestätigte bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte nicht. Es handelte sich um eine nicht genehmigte Abraumverbrennung.