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Tragehilfe für den Rettungsdienst.

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Einsatzabbruch auf der Anfahrt.

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Eine Person wurde durch die Feuerwehr aus einem Aufzug befreit.

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Tragehilfe für den Rettungsdienst.

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Entgegen der ersten Meldung war keine Person eingeklemmt. Die Kräfte der Feuerwehr mussten nicht tätig werden.

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Türöffnung für den Rettungsdienst.

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Unterstützung des Rettungsdienst bei der Rettung einer verletzten Person aus einem Bach.

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Nach einem Verkehrsunfall sollten Betriebsstoffe austreten. Diese Meldung bestätigte sich nicht.

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Bei einem Auffahrunfall eines Mulden-LKW auf ein Silofahrzeug wurde ein Fahrer in seinem Führerhaus eingeklemmt. Der andere LKW Fahrer blieb unverletzt. Beide Fahrzeuge hatten kein Gefahrgut geladen.

Der Rettungsdienst hatte sich bereits Zugang zum Unfallopfer über die Beifahrerseite geschaffen, sodann wurde die Fahrertür des LKW mittels hydraulischem Rettungsgerät entfernt. Nach der Stabilisierung des Patienten erfolgte unmittelbar die Befreiung. Durch den Einsatz der Winde des Rüstwagen, konnte ein Freiraum ziwschen Armaturenbrett und Sitz geschaffen werden. Die Rettung aus dem Fahrzeug erfolgte mit gegenseitiger Unterstützung durch den Rettungsdienst und der Feuerwehr.

Auslaufende Betriebsstoffe größeren Aumaßes wurden auf einer Strecke von rund 100m abgebunden. Während aller Maßnahmen sicherte ein Trupp unter Atemschutz die Einsatzstelle gegen den Brandschutz.

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Kein Einsatz für die Feuerwehr.